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Landgericht München stuft KI-Musikplattform Suno als urheberrechtswidrig ein

Berichtet von OnlinehändlerNews

Das Landgericht München I hat im Rechtsstreit mit der GEMA gegen den KI-Musikanbieter Suno entschieden. Laut Urteil verletzen das Training der KI-Modelle, die Speicherung urheberrechtlich geschützter Werke sowie der generierte Output die Rechte der Urheber. Damit wird auch das öffentliche Angebot der KI-generierten Musik als rechtswidrig eingestuft, sofern geschützte Werke ohne Lizenz verarbeitet wurden.

Warum es zählt

Unternehmen müssen bei der Nutzung KI-generierter Audio-Assets für Kampagnen vorsichtig sein, da nun eine gerichtliche Basis für Urheberrechtsverletzungen durch KI-Training besteht. Marketingverantwortliche sollten die Lizenzlage genutzter Tools prüfen, um Haftungsrisiken bei Werbemitteln zu vermeiden.

Originalbericht lesen:

ohn.haendlerbund.de