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Händler müssen KI-generierte Produktbilder laut EU-Vorgaben kennzeichnen
Berichtet von OnlinehändlerNews
Der Händlerbund konkretisiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI bei der Erstellung von E-Commerce-Assets. Während rein generative Texte aktuell keiner allgemeinen Kennzeichnungspflicht unterliegen, müssen fotorealistische KI-Bilder gemäß dem AI Act deutlich als solche markiert werden. Die Verantwortung für Urheberrechtsverletzungen durch KI-Tools verbleibt vollständig beim Shopbetreiber.
Warum es zählt
Marketingverantwortliche müssen ihre Workflows für Produktbilder anpassen und Kennzeichnungs-Labels implementieren, um Abmahnungen nach dem EU AI Act zu vermeiden.
Originalbericht lesen:
ohn.haendlerbund.de