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Das EU-Markenamt stuft OpenAI als beschreibend und nicht schützbar ein
Berichtet von OnlinehändlerNews
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hat die Eintragung des Begriffs OpenAI als Marke abgelehnt. Die Behörde argumentiert, dass die Wortkombination lediglich die Art der Dienstleistung – nämlich offene künstliche Intelligenz – beschreibt und ihr damit die notwendige Unterscheidungskraft fehlt. Diese Entscheidung erschwert es dem Unternehmen, Wettbewerber an der Nutzung ähnlicher Bezeichnungen für ihre KI-Modelle zu hindern.
Warum es zählt
Marketer und Tool-Anbieter sollten prüfen, inwieweit ihre Produktnamen auf beschreibenden KI-Begriffen basieren, da der rechtliche Markenschutz hierfür aktuell kaum durchsetzbar ist.
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