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Händler müssen KI-generierte Inhalte ab dem 2. August im Webshop kennzeichnen

Berichtet von OnlinehändlerNews

Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen des EU AI Acts müssen Onlinehändler ab dem 2. August bestimmte KI-erzeugte Inhalte transparent als solche ausweisen. Die Pflicht betrifft insbesondere realistische Bild- und Videoinhalte wie Deepfakes sowie bestimmte Texte, die für die Öffentlichkeit relevante Informationen bereitstellen. Ausnahmen gibt es für rein technische Optimierungen wie Bildbearbeitungen oder die Erstellung kreativer Texte, sofern diese nicht die öffentliche Meinung manipulieren.

Warum es zählt

Marketingverantwortliche müssen ihre Content-Workflows prüfen und sicherstellen, dass KI-generierte Werbemittel und Texte rechtssicher markiert sind, um Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden.

Originalbericht lesen:

ohn.haendlerbund.de